Allgemeine Geschäftsbedingungen von RezeptRaum


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma RezeptRaum (Inhaberin Frau Birgit Unkelbach, Hamburg) richten sich ausschließlich an gewerbliche oder freiberufliche  Auftraggeber, die RezeptRaum zur Entwicklung von Rezepten als Auftragnehmerin beauftragen.

1.2. Sämtliche Leistungen von RezeptRaum erfolgen ausschließlich auf Basis der Leistungsbeschreibung in ihrem Angebot und dieser AGB. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; anderslautende AGB gelten nicht.

1.3. Der Auftraggeber erhält ein Angebot von RezeptRaum sowie diese AGB und gibt auf deren Basis ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch Vertragsannahme von RezeptRaum zu Stande, über die Rezeptraum den Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung informiert.

2. Leistungen und Leistungsänderung

2.1. Die Vertragsleistung von RezeptRaum besteht in der Entwicklung von Rezepten zur Veröffentlichung in Print- oder anderen Medien (Zeitschriften, Kochbücher, Rezeptbroschüren, Rezeptkarten), in Presseaussendungen (auch Handelsmagazine und Handzettel) oder auf Verpackungen von Lebensmitteln und Produkten nach Vorgaben des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin übernimmt auch die Aktualisierung von bestehenden Rezepten oder Rezeptfotos.

2.2. Die Auftragnehmerin beginnt mit der Leistungserbringung unmittelbar nach der Auftragserteilung, sofern kein bestimmter Termin mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sollte RezeptRaum mit ihren Leistungen in Verzug geraten, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Mitarbeiter nach eigener Wahl als Erfüllungsgehilfen einsetzen, insbesondere auch für die Anfertigung von Fotografien und Lichtbilder. Die Auftragnehmerin ist nicht Arbeitnehmerin, sondern freiberuflich tätig. Die Inanspruchnahme ist damit durch die zeitliche Dauer des Auftrages begrenzt.

2.3. Nach Vertragsschluss notwendige Änderungen wesentlicher Leistungen sind RezeptRaum einseitig gestattet, wenn sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistungen nicht beeinträchtigen. Im Übrigen bedürfen Nachträge und Leistungsänderungen auf Wunsch des Auftraggebers zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Andernfalls sind Leistungsänderungen oder -erweiterungen für RezeptRaum nicht verbindlich.

3. Preise und Zahlung

3.1. Die von RezeptRaum angegebenen Preise im Angebot verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. RezeptRaum behält sich ausdrücklich die Änderung der Preisliste vor, wird den Auftraggeber jedoch selbstverständlich rechtzeitig vor Beauftragung über Preisänderungen in Kenntnis setzen. Die Kosten der eingesetzten und verwendeten Lebensmittel trägt der Auftraggeber und werden in der Rechnung mit aufgeführt.

3.2. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung und Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem ausgewiesenen Rechnungsdatum in Verzug. Dem Auftraggeber steht dann kein Recht zu, die Zahlung bei Vorhandensein von Mängeln ganz oder teilweise zu verweigern, wenn er die Abnahme der Arbeiten verweigert. Solange RezeptRaum die Vergütung nicht vollständig erhalten hat, kann der Auftraggeber Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nicht geltend machen.

3.3. Im Preis ist stets ein Korrekturlauf für den Auftraggeber kostenfrei enthalten. Jeder weitere Korrekturlauf wird nach der Preisliste berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Voraussetzung für die unter Ziffer 2 genannte Leistungserbringung der Auftragnehmerin ist, dass der Auftraggeber den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, so verlängert sich die Leistungszeit von RezeptRaum entsprechend des Zeitraumes, in dem der Auftraggeber in Verzug ist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass RezeptRaum alle für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden. Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbst oder durch seine Mitarbeiter mit der Auftragnehmerin ein ausführliches Briefing zum Leistungsumfang zu erstellen und diesen genau und verbindlich festzulegen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Rezepte, der Zielgruppe der Anwender der Rezepte und des Rezeptanlasses (Angaben zur Rezeptanwendung wie Saisonalität der Lebensmittelzutaten, Festtagsrezepte oder zur leichten oder raffinierten Küche).

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hauseigene Produkte, die in den Rezepten verwendet werden sollen, RezeptRaum zur Erbringung ihrer Leistungen zur Verfügung zu stellen, falls diese im Lebensmitteleinzelhandel nicht zu erwerben sind. Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserstellung nicht in der Lage, das entsprechende hauseigene Produkt zur Verfügung zu stellen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, auf ein ähnliches, marktübliches Produkt, das für sie erhältlich ist, zurückzugreifen.

4.4. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen, Firmensignets und Kennzeichen, auch Marken, frei von Rechten Dritter sind und stellt RezeptRaum von allen Ansprüchen Dritter wegen einer kennzeichenrechtlichen Verletzung (wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige Verletzung eines Immaterialgüterrechtes) einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung oder Rechteverteidigung frei. Der Auftraggeber überprüft selbst und sichert zu, dass die Veröffentlichung der Rezepte Urheber-, Marken-, allgemeine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt und versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte.

4.5. Soweit der Auftraggeber Rezepte von RezeptRaum auf Produkten anbringt oder im Zusammenhang mit diesen veröffentlicht, überprüft er selbst die Einhaltung der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Produktsicherheitsgesetzes, und sämtlicher wettbewerbsrechtlicher oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen der LMKV oder Lebensmittelinformations-VO, und wird die Auftragnehmerin auf etwaige rechtliche Erfordernisse bei der Entwicklung und Erstellung der Rezepte hinweisen.

4.6. Soweit die Auftragnehmerin in ihren Rezepten betriebseigene Produkte des Auftraggebers verwendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, darauf hinzuweisen, soweit Besonderheiten bei ihrer Verwendung, etwa in Bezug auf mitverwendete Produkte bestehen.

5. Abnahme der Leistung und Gewährleistung

5.1. Nach Erstellung des/der beauftragten Rezepte/s erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, wobei ein Korrekturlauf im Lieferumfang kostenfrei enthalten ist. Die Prüfung des Korrekturabzuges ist vom Auftragnehmer unverzüglich vorzunehmen und freizugeben. Auf schriftliche Aufforderung von RezeptRaum zur Freigabe (auch per E-Mail) hat der Auftragnehmer das Rezept spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Anzeige abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht ausdrücklich, so gelten übergebene Rezepte spätestens binnen 10 Tagen nach Zugang der Aufforderung beim Auftraggeber als abgenommen. RezeptRaum muss den Auftraggeber bei Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Schweigens besonders schriftlich hinweisen. Wegen unwesentlicher Mängel (z. B. leichte Farbabweichungen auf Lichtbildern) kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5.2. RezeptRaum erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Beanstandungen der Leistungen sind nach Abnahme (siehe 5.1) unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Macht der Auftraggeber nicht innerhalb von einem Monat nach Abnahme einen Mangel schriftlich geltend, so gelten die Leistungen als genehmigt und ordnungsgemäß erfüllt. Sofern Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung geben und ein Mangel rechtzeitig gerügt worden ist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach ihrer Wahl innerhalb der vom Auftraggeber ebenfalls schriftlich zu setzenden, angemessenen Frist nachzubessern oder Ersatz zu liefern („Nacherfüllung“). Geringfügige Beanstandungen oder unwesentliche Mängel geben dem Auftraggeber nicht das Recht zur Nachbesserung, Nacherfüllung oder zum Rücktritt. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Mängelansprüche geltend machen, wenn er selbst die Rezepte ändert, es sei denn, er weist nach, dass sein Eingriff für einen Mangel nicht ursächlich gewesen ist. Die Auftragnehmerin kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

5.3. Die Auftragnehmerin gibt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg eines Rezeptes, auch keinen wirtschaftlichen, oder für eine bestimmte Geschmacksrichtung.

5.4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber RezeptRaum verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme.

6. Haftungsbeschränkungen

6.1. Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und für den bei Vertragsabschluss als mögliche Folge vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung von RezeptRaum wird für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schadensfälle bei Sachschäden auf € 2.000.000, bei Vermögensschäden auf € 250.000 beschränkt. Für Vermögensschäden haftet die Auftragnehmerin nur für diejenigen, die kausal und unmittelbar durch das Schadensereignis schuldhaft verursacht worden sind. Außer bei Vorsatz ist die Haftung der Auftragnehmerin für den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen und nicht im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die außervertragliche Haftung der Auftragnehmerin.

6.2. In keinem Fall haftet RezeptRaum für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung der Rezepte, insbesondere nicht für Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz, das Produktsicherheitsgesetz, oder die Bestimmungen der LMKV oder Lebensmittelinformations-VO. Für solche Verstöße haftet der Auftraggeber als Hersteller eines Produktes alleine. RezeptRaum haftet auch nicht für die Vereinbarkeit des Produktes des Auftraggebers, auf dessen Verpackung das Rezept veröffentlicht wird, mit lebensmittelrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, Preisauszeichnungsrecht oder der Haftung wegen Verstößen aus lebensmittelrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften frei.

6.3. Der Hersteller eines Produktes wird RezeptRaum informieren, sofern ein Produkt, das in einem Rezept unter Benennung verwendet werden soll, auf keinen Fall mit bestimmten anderen Zutaten oder chemischen Substanzen angewandt, gekocht oder sonst verwendet werden darf, und weist auf sämtliche Besonderheiten des Produktes im Zusammenhang mit der im Rezept vorgesehenen Verwendung hin. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die wegen eines Verstoßes gegen diese Hinweispflicht durch den Auftraggeber entstanden sind, frei, insbesondere auch bei Personenschäden.

7. Urheberrecht

7.1. Alle Entwürfe und Original-Rezepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht erreicht werden sollte. Entwürfe und Original-Rezepte dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von RezeptRaum weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. RezeptRaum überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. RezeptRaum ist in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe, Original-Rezepte oder Vervielfältigungen hiervon zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenznennung in allen Medien zu verwenden.

7.2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen RezeptRaum und dem Auftraggeber. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

8. Geheimhaltung, Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin wird alle ihr bekannt gewordenen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrags erhält, sowie sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers geheim halten und hierüber Stillschweigen bewahren. Diese Vereinbarung gilt über das Ende des Auftrages hinaus und auch für eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

9. Deutsches Recht, Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und RezeptRaum findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RezeptRaum vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Forderungen gegen RezeptRaum dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

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RezeptRaum
Saseler Markt 18
22393 Hamburg
Deutschland

Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl. Oecotrophologin Birgit Unkelbach
Tel. 0163 - 4661020 od. 040 - 75689545
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